Verpackungsverordnung
Die deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde im Jahr 1991 von der damaligen CDU/CSU-FDP-Bundesregierung eingebracht und mit Zustimmung des Bundesrates vom Deutschen Bundestag beschlossen. Sie ist wiederholt novelliert und den EU-Maßgaben angepasst worden. Die Verpackungsverordnung ist Bestandteil des untergesetzlichen Regelwerkes des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Ziel der aktuell gültigen Verpackungsverordnung von 1998 ist es, die Umweltbelastungen aus Verpackungsabfällen zu verringern und die Wiederverwendung oder Verwertung von Verpackungen zu fördern (§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele). Ab dem 30. Juni 2001 sollen 65 % der Verpackungsabfälle (bezogen auf die Masse) verwertet werden; 45 % der Verpackungsabfälle sollen stofflich verwertet werden.
Im Bundesgesetzblatt (Nr. 12 vom 4. April 2008) wurde die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung veröffentlicht. Hersteller und Vertreiber von Gütern in Verpackungen die bei privaten Endverbrauchern landen, werden künftig verpflichtet, sich am flächendeckenden Rücknahmesystem zu beteiligen. Alle dementsprechende Verpackungen müssen dann bei einem solchen System lizenziert werden. Die Wahlmöglichkeit, Verkaufsverpackungen am Ort der Übergabe unentgeltlich zurückzunehmen oder sich an einem dualen System zu beteiligen, entfällt künftig. Dies wird dann nur noch bei gewerblichen Anfallstellen möglich sein. Von dieser Änderung sind insbesondere gewerbliche eBay-Versandhändler betroffen. Für sie gilt seit 2009 ebenfalls die Rücknahmepflicht.